Côte d’Azur Anreise mit dem Flugzeug

Viele Wege führen an die Côte d’Azur. Doch nicht jede Form der Anreise (Côte d’Azur Anreise) ist gleich gut geeignet. Eine der am häufigsten genutzten Optionen ist die Flugreise. Denn mit einem Flug in Richtung Südfrankreich sind Urlauber binnen kürzester Zeit am Reiseziel angelangt. Dadurch ist eine Anreise an die Côte d’Azur nicht nur die schnellste, sondern für viele Passagiere auch die bequemste Option.

Côte d’Azur Anreise mit dem Flugzeug
Côte d’Azur Anreise mit dem Flugzeug

Mehrere Flughäfen an der Côte d’Azur

In Südfrankreich befinden sich mehrere Flughäfen, die von Weltenbummlern auf ihrer Reise an die Côte d’Azur angesteuert werden können. Die Wahl des richtigen Airports hängt dabei nicht nur vom Startpunkt, sondern auch vom Reiseziel ab. Die wichtigsten in Südfrankreich gelegenen Drehkreuze sind die Flughäfen in Nizza sowie Marseille. Zudem sollten sich Reisende bereits im Vorfeld überlegen, ob sie ihre Anreise mit einem Direkt-, Charter- oder Billigflug antreten möchten.

Mehrere Airlines bieten Flugverbindungen nach Südfrankreich an

Von Deutschland aus bieten unterschiedliche Airlines verschiedene Direktflüge und Direktverbindungen an, die den Charter- und Billigflugbereich bedienen. Während Fluggesellschaften wie Germanwings auf dieses Segment spezialisiert sind, ergänzen Flugunternehmen wie die Lufthansa oder Air France das Flugangebot durch Linienflüge. Mittlerweile offeriert die Air France ebenfalls Direktflüge, die in Marseille ohne einen Zwischenstopp in Paris enden. Schließlich sind die Direktflüge die entspannteste und schnellste Methode, um an die Côte d’Azur zu gelangen.

Die wichtigsten Flughäfen im kurzen Porträt

Blick über Nizza
Blick über Nizza

Der Flughafen Marseille Provence gilt als einer der wichtigsten Flughäfen der Region Côte d’Azur, der sich durch sein hohes Passagieraufkommen auf Platz 5 der größten französischen Airports einreiht. Der nur rund 25 Kilometer nordöstlich von Marseille gelegene Flughafen ist am besten über verschiedene Bus- und Shuttle-Linien erreichbar, die beispielsweise ins Stadtzentrum oder zu Städten wie St. Tropez, Salon de Provence, Brignoles oder La Garde Freinet führen.

Noch wichtiger für den Tourismus an der Côte d’Azur ist der Aéroport Nice Côte d’Azur Nizza. An diesem Verkehrsknotenpunkt werden alljährlich rund elf Millionen Passagiere abgefertigt. Dadurch reiht sich der Flughafen auf Rang 3 der bedeutungsvollsten Airports des Landes ein.

Der acht Kilometer westlich der Stadt an der Küste gelegene Flughafen ist außerdem nicht weit von Monaco entfernt. Dadurch planen viele Weltenbummler einen Flug zum Aéroport Nice Côte d’Azur Nizza, um daraufhin dem Fürstentum einen Besuch abzustatten. Ein weiterer Pluspunkt ist die gute Erreichbarkeit des Flugzentrums. Denn der Airport von Nizza ist unkompliziert per Auto, S-Bahn, Zug oder Bus erreichbar.

Die meisten Flüge führen nach Nizza

Flüge in Richtung Nizza sind von Deutschland aus von verschiedenen Städten aus möglich. Während Flüge von Germanwings regelmäßig vom Flughafen Köln/Bonn aus nach Nizza starten, bietet die Lufthansa eine besonders große Vielfalt an Routen an. Ob von Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt oder München – von Deutschland aus gibt es viele Möglichkeiten, um per Flug an die Côte d’Azur zu gelangen.

Details zu zollrechtlichen Bestimmungen

Obwohl zwischen Deutschland und Frankreich keine speziellen Grenzkontrollen bestehen, müssen deutsche Staatsbürger bei einer Anreise nach Frankreich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Mittlerweile benötigt der Nachwuchs sogar einen eigenen Ausweis, da eine Eintragung in den Reisepass von Eltern nicht mehr gültig ist. Eine Aufenthaltserlaub oder ein Visum ist für deutsche Staatsangehörige bei einer normalen Urlaubsreise hingegen nicht notwendig. Weil Frankreich ein Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens ist und außerdem der EU angehört, müssen Reisende anderer EU-Länder nicht mit strengen Zollkontrollen oder Zollformalitäten rechnen. Dennoch müssen sich alle Urlauber an speziellen Richtlinien und Vorschriften orientieren, falls sie Waren nach Frankreich einführen oder auch wieder nach Deutschland ausführen möchten. Als abgabe- bzw. zollfrei gelten allerdings nur Güter und Waren, die Reisende für ihren persönlichen Bedarf nutzen. Das bedeutet, dass die ein- und ausgeführten Produkte nicht gewerblich genutzt werden und dementsprechend auch nicht für den Handel bestimmt sind. Diese Regelung schließt ebenfalls ein, dass die Waren nicht aus sogenannten steuer- oder zollrechtlichen Sondergebieten mitgebracht werden oder anderweitigen Einschränkungen bzw. Verboten unterliegen dürfen.

Besondere Regelungen für Alkohol und Zigaretten

Diese Regelungen gelten insbesondere für Zigaretten oder Alkohol. Denn derartige Genussmittel werden von Urlaubern gelegentlich in solch hohen Mengen mit sich geführt, dass eine Nutzung für den ausschließlich privaten Zweck zweifelhaft erscheint. Deshalb ist die Mitnahme von Zigaretten beispielweise auf 800 Stück oder von Bier auf 110 Liter limitiert. Doch wer sich an diese Regelungen hält und die Flugreise detailliert plant, darf sich an der Côte d’Azur gewiss auf einen erholsamen Urlaub bei strahlendem Sonnenschein einstellen.

Besondere Regelungen für Alkohol und Zigaretten

Diese Regelungen gelten insbesondere für Zigaretten oder Alkohol. Denn derartige Genussmittel werden von Urlaubern gelegentlich in solch hohen Mengen mit sich geführt, dass eine Nutzung für den ausschließlich privaten Zweck zweifelhaft erscheint. Deshalb ist die Mitnahme von Zigaretten beispielweise auf 800 Stück oder von Bier auf 110 Liter limitiert. Doch wer sich an diese Regelungen hält und die Flugreise detailliert plant, darf sich an der Côte d’Azur gewiss auf einen erholsamen Urlaub bei strahlendem Sonnenschein einstellen.

Was tun bei Flugannullierungen oder Verspätungen?

Trotz aller zeitlicher und bequemer Vorteile haben einige Flugreisen aber auch eine Schattenseite. Immer wieder kommt es vor, dass Airlines Flüge unerwartet annullieren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Reisende innerhalb der EU die Möglichkeit, eine Entschädigung von bis zu 600 Euro einzufordern, wenn ihr Flug annulliert wurde. Falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, können Flugreisenden die Fluggesellschaften auch ab einer dreistündigen Flugverspätung zur Kasse bitten. Ereignisse wie diese trüben zwar das Urlaubserlebnis. Doch im Gegenzug könnten die Entschädigungszahlungen die Reisekasse aufbessern.


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